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RKSV und Recht

Jahresbeleg: zehn Minuten Arbeit, harte Frist

Zum Jahresende braucht jede einzelne Kasse ihren Jahresbeleg. Für 2026 läuft die Prüfung bis 15. Februar 2027.

POS KASSEN· 6. Oktober 2026· 3 Min. Lesezeit

Das Jahresende kommt schneller, als man denkt. Mit ihm kommt eine Pflicht, an die viele Betriebe erst im Februar wieder denken: der Jahresbeleg. Die Arbeit ist überschaubar. Die Frist ist es nicht, denn sie lässt sich nicht verschieben.

Auf einen Blick

Der Jahresbeleg in fünf Punkten

  • Jede Kasse braucht ihren eigenen Jahresbeleg
  • Er ist zugleich der Monatsbeleg für Dezember
  • Erzeugt wird er wie jeder Nullbeleg mit dem Wert 0
  • Geprüft wird bis spätestens 15. Februar des Folgejahres
  • Die Prüfung läuft per BMF Belegcheck-App oder automatisch über das Registrierkassen-Webservice

Was der Jahresbeleg ist

Der Jahresbeleg gehört zu den Sicherheitsmaßnahmen der Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV. Er schützt die gespeicherten Daten deiner Kasse vor Manipulation. Hast du mehrere Kassen im Betrieb, braucht jede einen eigenen.

Technisch ist er der Monatsbeleg für Dezember. Du erzeugst ihn wie jeden Nullbeleg, indem du den Wert 0 eingibst. Dabei muss die Signaturerstellungseinheit angesteckt und betriebsbereit sein. So heißt die Sicherheitseinrichtung deiner Kasse.

Erstellt wird er am Ende des Kalenderjahres, auch wenn dein Wirtschaftsjahr anders läuft. Grundsätzlich ist das der 31. Dezember, sonst der letzte Tag mit getätigten Umsätzen.

In drei Schritten erledigt

Erstellen

Im Dezember einen Monatsbeleg mit dem Wert 0 erzeugen. Das ist dein Jahresbeleg.

Prüfen

Den QR-Code mit der App scannen oder die Kasse den Beleg automatisch übermitteln lassen.

Aufbewahren

Ausgedruckte Belege sieben Jahre aufheben. Bei elektronischer Übermittlung entfällt das.

Zwei Wege zur Prüfung

Bis zum 15. Februar des Folgejahres muss der Jahresbeleg für jede Kasse geprüft sein. Für das Jahr 2026 ist das der 15. Februar 2027. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

MerkmalBMF Belegcheck-AppRegistrierkassen-Webservice
Ablauf Du scannst den QR-Code auf dem Beleg mit dem Handy. Ein grünes Häkchen zeigt die erfolgreiche Prüfung. Die Kasse erstellt den Beleg elektronisch und schickt ihn automatisch an FinanzOnline.
Ausdruck Ja, der Beleg wird gedruckt und aufbewahrt. Nein, Ausdruck und Aufbewahrung entfallen.
Voraussetzung Smartphone mit der App und eine angesteckte Signaturerstellungseinheit. Eine Kasse mit der passenden technischen Ausstattung.

Ob deine Kasse das Webservice unterstützt, hängt vom Gerät ab. Frag bei uns nach, dann schauen wir gemeinsam nach.

Sonderfälle: Saison, Mitternacht, Betriebsurlaub

Nicht jeder Betrieb läuft von Januar bis Dezember durch. Bei Saisonbetrieben kann der Jahresbeleg zum Saisonende erstellt werden. Auch dann gilt der 15. Februar des Folgejahres als spätestes Datum.

Für Öffnungszeiten über Mitternacht und für Betriebsurlaub gibt es ebenfalls Sonderregeln. Wie sie bei dir greifen, hängt von deinem Betrieb ab. Frag einfach nach, wir kennen sie.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst

Das Versäumen der Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen. Bei zehn Minuten Arbeit ist das ein vermeidbares Risiko. Erzeug den Beleg am besten gleich zum Jahreswechsel, dann bleibt bis Mitte Februar genug Luft für die Prüfung.

Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die letzte Auskunft geben deine Steuerberatung und das Finanzamt.

Unsicher bei deiner Kasse?

Jeder Betrieb tickt anders: Saison, späte Öffnungszeiten, mehrere Kassen. Schreib uns, dann klären wir, was bei dir zu tun ist.

Jetzt Beratung anfragen

Wir sind seit 1990 in der Kassenbranche und haben über 2.000 Installationen umgesetzt.

Häufige Fragen zum Jahresbeleg

Wann muss ich den Jahresbeleg erstellen?
Am Ende des Kalenderjahres, grundsätzlich bis 31. Dezember. Das gilt auch, wenn dein Wirtschaftsjahr anders läuft. Geprüft wird der Beleg bis spätestens 15. Februar des Folgejahres.
Wie erzeuge ich den Jahresbeleg an der Kasse?
Du erstellst den Monatsbeleg für Dezember als Nullbeleg mit dem Wert 0. Die Signaturerstellungseinheit muss dabei angesteckt und betriebsbereit sein. Die genauen Menüschritte unterscheiden sich je nach Kasse. Du findest sie in der Bedienungsanleitung, oder du fragst bei uns nach.
Wie prüfe ich den Jahresbeleg mit der App?
Du scannst den QR-Code auf dem ausgedruckten Beleg mit der BMF Belegcheck-App. Ein grünes Häkchen zeigt dir, dass die Prüfung geklappt hat.
Was, wenn ich kein Smartphone oder keinen Internetzugang habe?
Dann kannst du den ausgedruckten Jahresbeleg mit dem amtlichen Vordruck RK1 an das Finanzministerium übermitteln. Das gilt für Betriebe ohne technische Möglichkeit und ohne bevollmächtigte Steuerberatung.
Muss ich den Jahresbeleg aufbewahren?
Ja, wenn du ihn ausgedruckt hast: sieben Jahre lang. Übermittelt deine Kasse ihn elektronisch über das Registrierkassen-Webservice, entfallen Ausdruck und Aufbewahrung.
Gilt der Jahresbeleg auch für Saisonbetriebe?
Ja. Bei Saisonbetrieben kann er zum Saisonende erstellt werden. Spätestens muss die Prüfung aber bis 15. Februar des Folgejahres erledigt sein.
Was kostet es, wenn ich bei meiner Kasse Hilfe brauche?
Das hängt von deinem Betrieb ab. Schreib uns, dann bekommst du ein Angebot, das zu dir passt.
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