Belegpflicht und digitaler Kassenbon

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Belegpflicht und digitaler Kassenbon

Ab 1. Oktober 2026 ist die elektronische Beleg-Erteilung ausdrücklich geregelt. POS Kassen und EDV Systeme GmbH richtet deine Kasse so ein, dass digitaler und Papierbeleg zusammenpassen.

Was bedeutet die Belegerteilungspflicht?

Ab dem ersten Barumsatz eines Tages besteht Belegerteilungspflicht, du musst deinem Gast einen Beleg ausstellen und anbieten. Der Gast muss den Beleg dabei nicht mitnehmen, das Anbieten allein genügt bereits, um die Pflicht zu erfüllen. Diese Grundregel gilt unverändert und unabhängig davon, ob dein Betrieb den Beleg auf Papier oder digital erteilt.

Für POS Kassen ist die Belegerteilung Teil jeder Kasseneinrichtung. Über 2.000 umgesetzte Kasseninstallationen zeigen, wie viele Betriebe in der Region diese Pflicht bereits zuverlässig erfüllen.

Was ändert sich ab 1. Oktober 2026?

Mit der Neuregelung nach § 132a BAO wird die elektronische Belegerteilung ab 1. Oktober 2026 ausdrücklich geregelt. Der Beleg darf digital übermittelt werden, etwa per E-Mail oder App, oder dem Gast zur digitalen Mitnahme angezeigt werden, zum Beispiel über einen QR-Code am Bildschirm oder Terminal. Damit ist klar geregelt, wie ein digitaler Kassenbon rechtssicher ausgestellt wird.

Diese Neuregelung betrifft ausschließlich die Beleg-Erteilung bei Barumsätzen im Kassenbereich. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen ist damit nicht verbunden; es geht ausschließlich um den Kassenbon gegenüber deinem Gast.

Was bleibt gleich?

Auch nach der Neuregelung kann dein Gast bis Geschäftsschluss weiterhin einen Papierbeleg verlangen. Ein digitaler Kassenbon ersetzt das Papier also nicht zwangsläufig, sondern ergänzt es als gleichwertige, klar geregelte Option. Die Belegerteilungspflicht selbst, das Anbieten ohne Mitnahmezwang für den Gast, ändert sich durch die Neuregelung nicht, ebenso wenig die Grundregel, dass diese Pflicht bereits ab dem ersten Barumsatz des Tages gilt.

Wie bereitest du dein Team auf die Umstellung vor?

Damit dein Serviceteam ab 1. Oktober 2026 sicher zwischen digitalem und Papierbeleg wechselt, lohnt sich eine kurze interne Einweisung: Wer fragt aktiv nach der bevorzugten Belegform, wie wird ein digitaler Beleg ausgelöst, und was passiert, wenn ein Gast doch noch Papier möchte. POS Kassen bietet Schulung als festen Bestandteil der Kasseneinrichtung an, sodass diese Abläufe von Anfang an eingespielt sind und niemand im Tagesgeschäft nachschlagen muss.

Was heißt das praktisch für deinen Kassenbetrieb?

In der Praxis bedeutet das für dich: Deine Kassensoftware muss digitale Belege sauber erstellen und übermitteln können und gleichzeitig jederzeit einen Papierbeleg ausdrucken können, wenn ein Gast danach fragt. POS Kassen richtet diese Funktionen bei der Kasseneinrichtung mit ein und begleitet die Umstellung mit dem 365-Tage-Support, damit dein Team ab dem 1. Oktober 2026 sicher arbeitet.

Die folgende Übersicht fasst zusammen, was die Neuregelung konkret vorsieht:

AspektRegelung ab 1. Oktober 2026
Rechtsgrundlage§ 132a BAO
Digitaler BelegÜbermittlung digital oder Anzeige zur digitalen Mitnahme
Papier auf VerlangenGast kann bis Geschäftsschluss weiterhin einen Papierbeleg verlangen
Mitnahmepflicht des Gastsweiterhin keine, Anbieten des Belegs genügt
GeltungsbereichBeleg-Erteilung bei Barumsätzen, keine allgemeine B2B-Rechnungspflicht

Wie deine Registrierkasse den Beleg technisch signiert und in der Verkettung dokumentiert, erklärt die Seite Manipulationsschutz und Sicherheitseinrichtung. Grundsätzliche Fragen zur Registrierkassenpflicht beantwortet die Seite Registrierkassenpflicht in Österreich.

Alle Angaben Stand August 2026; verbindlich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Häufige Fragen zum digitalen Kassenbon

Muss ich ab 1. Oktober 2026 auf Papierbelege verzichten?

Nein. Deine Gäste können bis Geschäftsschluss weiterhin einen Papierbeleg verlangen, der digitale Kassenbon ist eine zusätzliche, geregelte Option.

Muss ich meinen Gästen den Beleg aktiv mitgeben?

Nein. Das Anbieten des Belegs genügt, der Gast muss ihn weder auf Papier noch digital tatsächlich mitnehmen.

Was regelt § 132a BAO konkret?

Die elektronische Belegerteilung wird damit ausdrücklich geregelt: Der Beleg darf digital übermittelt oder zur digitalen Mitnahme angezeigt werden.

Betrifft die Neuregelung auch Rechnungen zwischen Unternehmen?

Nein. Die Neuregelung ab 1. Oktober 2026 betrifft ausschließlich die Beleg-Erteilung im Kassenbereich, keine allgemeine B2B-Rechnungspflicht.

Lass deinen Kassenbon rechtssicher digital gestalten

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